Jahresabrechnung

Die Jahresabrechnungen für die Eigentümergemeinschaften werden prinzipiell nach den einschlägigen Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes erstellt. Die einzelnen Kostenpositionen sind immer gleichlautend aufgeführt und so gestaltet, dass zuerst die nach der 2. Berechnungsverordnung auf Mieter umlagefähigen Kostenarten benannt werden. Die Art und Weise der Gesamtsummenberechnung und Verteilung nach Anteilen ist, aus den jeweiligen Einzelbeträgen zu verfolgen bis zum Kostensaldo einer jeden einzelnen Kostenart. Es ist sowohl der Saldo aller angefallenen Kosten als auch ein Saldo der geleisteten Gesamtsummenvorauszahlungen aufgeführt und durch Addition bzw. Subtraktion ein Jahressaldo gebildet.

Auf den folgenden Seiten haben wir ein Beispiel für eine Hausgeldabrechnung einer uns anvertrauten Liegenschaft zur Ansicht mit angefügt.